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Auch als Privatperson kann sich für Sie die Notwendigkeit ergeben, steuerliche Hilfe in Anspruch zu nehmen:
- Zahlung von Kinderkrippen, Kindergärten, Tagesmutter oder andere Kinderbetreuungskosten
- Übertragung von Immobilien an Angehörige
- Verkauf von Grundstücken
- Bau oder Kauf einer eigengenutzten Wohnung mit beruflicher Einheit (z.B. Büro)
- mögliche steuerliche Geltendmachung von grundsätzlich privaten Aufwendungen
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